Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich oder über Telekommunikationstechniken (E-Mail, Fax, Telefonisch) zu erteilen. So entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schaden- umfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
§ 3 Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
§ 5 Sachverständigenhonorar
Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten ohne Mwst. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschließlich Mwst. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die „Liste des Sachverständigen- honorar“ liegt zur Einsichtnahme aus.
- Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch
ausliegenden „Preisliste für Bewertungen“.
- Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar ebenfalls
nach der ausliegenden „Preisliste für Oldtimerbewertungen“.
- Bei Beratung oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein
Stundensatz von 140,00 € berechnet.
- Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
- In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung
getroffen werden.
- Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten
grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus
der Honorartabelle ergebenden Grundhonorar zzgl. Nebenkosten
abgerechnet.
§ 6 Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweiszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständige – so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5 dieser AGB
§ 7 Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 120,00 € berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
§ 8 Gutachtenerstellung
Der Auftraggeber erhält, soweit nicht anders vereinbart, das Gutachten in 2-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Lichtbildern und einem Duplikat. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entspricht den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln. Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen an den Verband freier Kfz-Sachverständiger e.V. (VfK e.V.) zu wenden.
§ 9 Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
§ 10 Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 11 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechts- beziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Gerd Sperl in 82216 Maisach. Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Zusatz bei KFZ-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, dass Kfz-Sachverständigenbüro Gerd Sperl bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigenbüro Gerd Sperl zu richten. Der Versand der Bewertung erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem AN.